Haft nach Schuss auf Pulheimer

Ein 58-jähriger Mann aus Rommerskirchen muss nach einem Schuss auf einen früheren Geschäftspartner in Pulheim für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Fünf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung

Ein 58-jähriger Mann aus Rommerskirchen hat in Pulheim auf einen ehemaligen Geschäftspartner geschossen – für diese Tat muss er jetzt fünf Jahre ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht hat ihn wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Mordes aus Heimtücke angeklagt, aber dieser Vorwurf ließ sich nicht aufrechterhalten. Der Mann hatte sich Anfang Mai in der Hecke auf dem Grundstück seines Opfers in Pulheim versteckt und von dort auf ihn geschossen. Der Pulheimer hat dabei einen Streifschuss erlitten.

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