Glasfaser-Umstieg: Günstige Tarife sind Hauptanreiz
Veröffentlicht: Freitag, 13.03.2026 13:03

Schnelles Internet daheim
Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Stärkster Anreiz für einen Technologiewechsel beim Internetanschluss sind vor allem die Kosten: Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelinternet-Kunden (65 Prozent) würden hierzulande vor allem dann auf Glasfaser umsteigen, wenn der Tarif günstig ist beziehungsweise ein gutes Angebot vorliegt. Das geht aus einer Innofact-Umfrage im Auftrag von Verivox hervor.
Gewichtige weitere Faktoren, die bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Wechselimpuls zu Glasfaser-Internet geben könnten, sind höhere Geschwindigkeiten sowie eine stabilere Verbindung (jeweils 52 Prozent).
Anbietervertrauen und Wertsteigerung nicht so wichtig
Nur für gut ein Viertel (26 Prozent) der Befragten wäre das Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidend. Und auch die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaser-Anschluss wird als Wechselgrund nachrangig bewertet (16 Prozent).
Bei Menschen, die bereits Glasfaser nutzen, zeigt sich ein ähnliches Bild: In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) war der Wechsel durch ein gutes Angebot oder eine gute Gelegenheit motiviert. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) wechselte nach eigenen Angaben primär wegen der generellen technischen Vorteile wie Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit zur Glasfaser.
Diese Tipps helfen beim Wechsel
Die Stiftung Warentest rät allen potenziellen Wechslerinnen und Wechslern Folgendes:
- Sich nicht an der Haustür von Vertretern unter Druck setzen lassen, die behaupten, dass man in Kürze ohne Internet dasteht, wenn man nicht sofort einen Glasfaser-Vertrag abschließt: Vor 2035 sei kein endgültiges Aus des DSL-Kupfernetzes zu erwarten. Ohnehin werden bestehende Netze erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar und ein Wettbewerb in den neuen Netzen gewährleistet ist.
- Gratis-Anschluss zum Vertrag kann sinnvoll sein - auch jetzt schon: Eigentümer können davon profitieren, sich in einem Ausbaugebiet Glasfaser ins Haus oder in die Wohnung legen zu lassen. Denn wer beim ausbauenden Anbieter einen Zweijahres-Vertrag dazu bucht, bekomme den Anschluss in der Regel kostenlos. Ansonsten könnten dafür 500 bis 1.000 Euro fällig werden.
- Vor allem und immer gilt: Bevor man irgendetwas unterschreibt, erst einmal in aller Ruhe verfügbare Tarife genau miteinander vergleichen - etwa im Internet bei Anbietern und über Vergleichsportale (Vertreter leben von der Provision, haben also wenig Interesse, den günstigsten Vertrag anzubieten.)
- So schnell darf's sein: Wer mit den Übertragungsraten seines bisherigen DSL-Anschlusses zufrieden ist, dürfte es auch mit einem Glasfaseranschluss mit maximal 300 Mbit/s sein. Das reicht fürs Streaming oder Homeoffice vollkommen aus. Aufstocken geht im Zweifel immer noch.
- So teuer könnte es werden: 300 MBit/s sind bei den meisten Anbietern für rund 40 Euro im Monat zu haben, 150 MBit/s kosten etwa 30 Euro. 1.000 Mbit/s (1 GBit/s) schlagen meist mit mehr als 70 Euro im Monat zu Buche.
- Wenn alle Stricke reißen: Im Zweifel das zweiwöchige Widerrufsrecht nutzen, das für alle Verträge gilt, die an der Haustür, im Internet und am Telefon geschlossen wurden.
BGH: Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss
Dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss schon mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst ab der Bereitstellung des Anschlusses, hatte am 8. Januar der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: Az. III ZR 8/25). Der Vertragsschluss ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem man nach der Bestellung die Auftragsbestätigung erhält.
Wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte deshalb im Kundenportal des Anbieters oder auf seiner monatlichen Rechnung prüfen, welche Vertragslaufzeit-Daten dort angegeben sind. Die Mindestvertragslaufzeit für Telekommunikationsverträge darf 24 Monate grundsätzlich nicht überschreiten.
Falsche Laufzeit im Vertrag? - Dieser Musterbrief hilft
Sollte dort ein falsches Enddatum für die Laufzeit hinterlegt sein, sollten Kunden den Anbieter schriftlich zur Korrektur auffordern. Die Verbraucherzentralen haben dazu auf ihrer Webseite einen Musterbrief bereitgestellt.
Der BGH-Fall betraf zwar einen Glasfaservertrag, die rechtliche Aussage des Urteils ist aber nicht auf Glasfaser als Technik beschränkt, führt das Ratgeberportal Finanztip aus.
BGH-Urteil kann auch für DSL- und Kabel-Verträge relevant sein
Das Urteil kann also nicht nur für Glasfaserverträge, sondern grundsätzlich für bestehende Telekommunikationsverträge mit Geschäftsbedingungen (AGB), in denen Anbieter versuchen, die Laufzeit an den späteren Bereitstellungszeitpunkt zu knüpfen, relevant sein.
Viele Verbraucher können Finanztip zufolge deshalb auch DSL-, Kabel- oder sonstige Internetverträge früher kündigen als gedacht – und so unter Umständen «teure Endmonate» vermeiden, in denen Vertragsboni wie etwa Gutschriften oft nicht mehr gelten.
Anbieter könnten AGB nach BGH-Urteil geändert haben
Für nach dem BGH-Urteil neu abgeschlossene Internetverträge könnte das dann aber schon wieder nicht mehr gelten, erklärt Finanzitp - und zwar dann nicht, wenn der jeweilige Anbieter seine AGB geändert und dort sinngemäß Folgendes festgelegt hat: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Schaltung des Anschlusses. Dafür ist es möglich, vor dem Schaltungstermin jederzeit ohne Frist zu kündigen.
Weil man in so einem Fall dann aber ganz ohne Anschluss dasteht, gebe es bereits Abmahnungen von Verbraucherzentralen gegenüber Anbietern. Neue Gerichtsverfahren dürften folgen.


