Gericht kippt nächtliches Verweilverbot am Brüsseler Platz
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.04.2025 16:19
Das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz ist wohl rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt das Verwaltungsgericht Köln und hat den Eilanträgen mehrerer Anwohner und einer Gaststätte gegen das Verbot stattgegeben.

Verweilverbot am Brüsseler Platz wohl rechtswidrig
Der Konflikt um den Brüsseler Platz, einen beliebten Treffpunkt für Nachtschwärmer, hat eine neue juristische Wendung genommen. Das Verwaltungsgericht Köln, hat jetzt beschlossen, dass die von der Stadt Köln erlassene nächtliche Aufenthaltsbeschränkung wahrscheinlich rechtswidrig ist. Mehrere Anwohner und eine Gaststätten-Betreiberin hatten sich mit Eilanträgen gegen das Verbot gewehrt. Der Hintergrund des Konflikts ist der Lärm, den das Ausgehpublikum und Touristen am Brüsseler Platz verursachen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Stadt in einem vorherigen Urteil aufgefordert, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitsgefährdende Ruhestörungen zu verhindern. Das aktuelle Urteil begründet sich damit, dass das Verweilverbot nicht verhältnismäßig sei. Die Stadt hätte zunächst ein Alkoholverbot aussprechen können, um zu sehen, ob dies den gewünschten Effekt erzielt. Nun muss die Stadt Köln überlegen, welche Schritte sie als Nächstes unternehmen wird, um die Lärmbelästigung zu reduzieren.