FAQ zur Ausgangssperre

Seit Samstag Nacht gilt in Köln eine Ausgangssperre. Zwischen 21-5 Uhr darf sich niemand mehr draußen aufhalten, außer aus triftigem Grund. Dieser wäre z.B. der Weg zur Arbeit oder zum Arzt. Doch was gilt noch als triftiger Grund und wann darf ich noch aus dem Haus? Wir haben Eure am häufigsten gestellten Fragen beantwortet:

Wann darf ich zur Zeit der Ausgangssperre noch draußen unterwegs sein?

In der städtischen Allgemeinverfügung sind folgende Gründe vorgesehen:

  • Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, jeweils die An- und Abreise auf direktem Weg zu diesen Tätigkeiten eingeschlossen,
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  • sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.


Darf ich während der Ausgangssperre durch Kölner Stadtgebiete fahren oder muss ich außen rum?

Wenn es sich bei der Fahrt um eine Transit-Fahrt handelt, Ihr also lediglich durch Köln fahrt, um an Euer Ziel zu kommen, das außerhalb von Köln liegt, dann ist das kein Problem. Ihr müsst also nicht extra einen Umweg fahren, nur um nicht die Kölner Straßen zu benutzen.


Was ist, wenn ich im Stau gestanden habe oder einen Bus verpasst habe und deshalb zur Zeit der Ausgangssperre noch unterwegs bin?

Hier gilt: Wer von Euch unverschuldet unterwegs ist, der verstößt nicht gegen die Ausgangsbeschränkung. Es ist lediglich nötig den Grund glaubhaft zu machen.


Sind Taxi-Fahrten aus dem Rhein-Erft-Kreis nach Köln rein während der Ausgangssperre erlaubt?

Die Art des Verkehrsmittels mit dem Ihr auf Kölner Straßen unterwegs seid, ist egal. Unabhängig des Fortbewegungsmittels gilt, dass für Eure Anwesenheit außerhalb Eurer Wohnung ein triftiger Grund vorliegen muss, der glaubhaft gemacht werden muss.


Darf ich denn während der Ausgangssperre nach außerhalb von Köln fahren, wo keine Ausgangssperre mehr gilt?

Wenn Ihr dafür einen triftigen Grund angeben könnt, ist das möglich. Wenn Ihr Euch aber um 21:30 Uhr in Köln ins Auto setzt, um einen Freund*in im Rhein-Erft-Kreis zu besuchen, geht das nicht.