Darf man Fotos und Videos vom Arbeitsplatz posten?

Zwei Kollegen arbeiten in einem Büro
© Christin Klose/dpa-tmn

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Berlin (dpa/tmn) - Ein schnelles Foto oder ein kurzes Video vom Arbeitsplatz: Wer vorhat, so etwas zu posten, muss auf jedes Detail achten. Denn auch Kleinigkeiten können schnell zu einem großen Problem werden und gegen die Datenschutzrechte verstoßen.

Beim Erstellen und Veröffentlichen von Bild- und Videoaufnahmen seien einerseits unbedingt die Persönlichkeitsrechte zu wahren, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. So sollte die Identität von allen Personen, die in den Aufnahmen zu sehen sind, gewahrt und geschützt werden. Selbst ein Video, in dem nur sichtbar ist, dass sich eine bestimmte Person im Betrieb befindet, sollte auf keinen Fall veröffentlicht werden.

Keine sensiblen Informationen

Doch es geht nicht nur um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der anderen Mitarbeiter und sich selbst - es geht auch darum, die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers nicht zu gefährden. Jegliches Foto- oder Videomaterial, welches Informationen über den Betrieb enthält, kann dem Betrieb schaden.

Generell sollten Aufnahmen vom Arbeitsplatz also, wenn überhaupt, nicht ohne eine vorherige Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbarer Personen veröffentlicht werden.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.© Bine Bellmann/dpa-tmn/dpa
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
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