Brühl: Zählerstand für Gartenwasser melden

Viele Gartenbesitzer in Brühl wässern ihre Pflanzen im Sommer mit Frischwasser. Das läuft oft über einen Gartenwasserzähler. Denn nur so bekommen sie einen Teil der Schmutzwassergebühr für den Verbrauch zur Bewässerung des Gartens zurück.

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Die Zählerstände müssen unbedingt bis zum 31. Januar 2024 an die Stadt übermittelt werden. Sonst kann es keine Rückzahlung geben, so die Stadt. Die Meldung soll nur noch über das Formular auf der Homepage der Stadt erfolgen

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