Brühl: Eilantrag abgeleht - Belvedere bleibt gesperrt

Der Belvedere in Brühl darf weiter gesperrt bleiben. Die vierwöchige Nutzung des Parkplatzes für die Veranstaltung „Brühl macht Platz“ ist voraussichtlich rechtmäßig – das hat das Kölner Verwaltungsgericht eben entschieden und damit einen Eilantrag abgelehnt.

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Bis zum 23. September finden auf dem Belvedere verschiedene Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Ausstellungen statt. Die Stadt Brühl war berechtigt, die Nutzung des Platzes „Belvedere“ als Parkraum für den Veranstaltungszeitraum zu untersagen, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Gegen die wochenlange Sperrung gibt es Kritik aus der Politik und von Einzelhändlern, Kunden und Gastronomen.

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