Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.02.2022 16:43
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben heute getagt und über die Änderungen in der Coronaschutzverordnung beraten. Aufgrund der sinkenden Zahlen werden die Regeln gelockert. Wie die Lockerungen aussehen, findet Ihr hier:

Geplant sind die Lockerungen in Form eines Stufenplans, sodass zum 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen wegfallen können. Die Lockerungen erfolgen also nach und nach, natürlich immer unter dem Vorsatz, dass die zu dem Zeitpunkt aktuelle Corona-Lage dies zulässt. Der Stufenplan sieht folgendermaßen aus:
Stufe 1: Private Feiern und Treffen sollen für Geimpfte und Genesene wieder mit mindestens 20 Personen möglich sein.
Stufe 2 (ab 4. März): Restaurants und Bars sollen unter 3G-Regeln normal öffnen dürfen. Clubs könnten wieder aufmachen (2G+). Im Einzelhandel sollen die Zugangsbeschränkungen wegfallen. Großveranstaltungen sollen unter den Corona-Regeln 2G oder 2Gplus möglich sein.
Stufe 3: Am 20. März soll es einen sogenannten „Freedom Day“ geben. Heißt: Alle Schutzmaßnahmen sollen wegfallen. Das gilt natürlich nur, wenn das mit der zu dem Stand herrschenden Corona-Lage vereinbar ist.
Stufe 1 mit Lockerungen und Kontaktbeschränkungen
Im ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Personenbegrenzung möglich sein. Für Ungeimpfte bleiben die bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Stufe 2 mit Lockerungen für Gastronomie, Bars und Discotheken
Im zweiten Schritt soll voraussichtlich ab dem 4. März 2022 die 3G-Regelung in der Gastronomie gültig werden. Also auch ungeimpfe Menschen können mit einem tagesaktuellen Test in die Restaurants. Das gilt dann auch für Hotels. Diskotheken und Clubs werden unter der 2Gplus-Regelung wieder geöffnet. Bei überregionalen (Sport-)Großveranstaltungen können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden darf nicht überschritten werden. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Maskenpflicht soll bei diesen Veranstaltung bestehen bleiben
Stufe 3 mit der Aufhebung der Maßnahmen
Im dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 werden voraussichtlich alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation des Gesundheitssystems dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
Der nächste Corona-Gipfel findet am 17. März statt.


