Bergheim: Sperre für Busfahrer aufgehoben
Veröffentlicht: Montag, 21.08.2023 15:18
Ein lebenslanges Fahrverbot für einen Busfahrer wegen verbotener Handynutzung am Steuer ist unverhältnismäßig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Hintergrund ist ein Fall aus dem Rhein-Erft-Kreis.

Ein Busfahrer aus Bergheim war vor Gericht gezogen, weil die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft ihn auf ihren Linien lebenslang gesperrt hatte. Der Mann war im Sommer 2021 entlassen und lebenslang gesperrt worden, nachdem ein Fahrgast ihn während der Fahrt beim Benutzen eines Handys gefilmt und das Video an die REVG geschickt hatte. Durch das Verbot habe er keine Stelle mehr in einer zumutbaren Entfernung zu seinem Wohnort gefunden, so der Busfahrer und damit komme die Sperre einem Berufsverbot gleich. Die Richter am OLG in Düsseldorf sahen das ähnlich. Die Sperre sei unverhältnismäßig, denn für die einmalige Handynutzung am Steuer gebe es für Autofahrer nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot von allenfalls drei Monaten werde nur in schweren Fällen verhängt. Das Verkehrsunternehmen habe mit dem Lebenslangen Fahrverbot eine marktbeherrschende Stellung im Linienverkehr der Region missbraucht. In einem ersten Verfahren vor dem Kölner Landgericht war die Sperre für den Busfahrer bereits auf fünf Jahre begrenzt worden. Aber auch das ging dem Oberlandesgericht noch zu weit. Es hob die Sperre zwei Jahre nach ihrer Verhängung jetzt mit sofortiger Wirkung auf.