AfD-Stillhaltezusage des Kölner Verfassungssutzes
Veröffentlicht: Donnerstag, 08.05.2025 17:43
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen. Der Inlandsgeheimdienst hat im Rechtsstreit mit der AfD eine Stillhaltezusage abgegeben.

Warten auf Entscheidung im Eilverfahren
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Laut dem zuständigen Kölner Verwaltungsgericht hat der Inlandsgeheimdienst im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Eine Sprecherin bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch den Verfassungsschutz geklagt.