Urteil wegen versuchten Totschlags in Brühl erwartet

Im Prozess um einen versuchten Totschlag in Brühl wird am 30.07. das Urteil erwartet. Ein Ehestreit eskalierte – der Angeklagte sieht sich als Opfer.

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Angeklagter plädiert auf Notwehr

Vor dem Kölner Landgericht soll am Mittwoch (30.07.) das Urteil um einen versuchten Totschlag in Brühl gesprochen werden. Angeklagt ist ein 41-jähriger Mann – Hintergrund für die Tat war wohl ein Ehestreit. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte (im April 2021) seinen Schwager mit einem Schraubenzieher angegriffen haben, weil der zwischen den Eheleuten vermitteln wollte. Der 41-Jährige soll den gemeinsamen Sohn zur Wohnung der Ehefrau in Brühl gebracht haben. Hier habe der Schwager ihn dann zu einem klärenden Gespräch mit der Frau aufgefordert. Stattdessen soll der Angeklagte aber mit einem Schraubenzieher auf seinen Oberkörper und Hals eingestochen haben. Auch einen Zeugen, der eingreifen wollte, soll der Angeklagte mit dem Schraubenzieher verletzt haben. Der Angeklagte selbst hatte den Vorfall im Prozess ganz anders dargestellt und sieht sich eher als Opfer, das in Notwehr gehandelt haben will.

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