Prozess um Anschlag – Schweigen und klare Geste
Veröffentlicht: Freitag, 16.01.2026 13:34

Justiz
München (dpa) - Mehrfach hebt der 25-Jährige die Hand und reckt den Zeigefinger nach oben. Eine klare Geste an die zahlreichen Fotografen und Kameraleute, die Bilder von ihm machen wollen. Eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll. Sie gilt zuweilen auch als Erkennungszeichen unter Islamisten. Sein Gesicht zeigt der Mann dabei nicht. Das versteckt er hinter einer roten Mappe.
Unter großen Medienaufgebot und verschärften Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi vor knapp einem Jahr begonnen.
Angeklagt ist der Mann, der damals den weißen Kleinwagen fuhr, der nicht weit vom Gericht entfernt, in die Demonstration mit rund 1.400 Teilnehmern fuhr. Die erst zwei Jahre alte Hafsa im Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die ersten, die das Auto erfasste. Die beiden wurden meterweit durch die Luft geschleudert und erlitten so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage danach starben.
Tränen im Zuschauerraum
Die Ausführungen dazu, die der Vertreter der Bundesanwaltschaft in seiner Anklage vorliest, sind kaum zu ertragen. Im Gerichtssaal kämpfen Zuschauer mit den Tränen.
Nachdem der Mann mit dem Wagen Mutter und Kind erfasst hatte, soll er noch 23 Meter weitergefahren sein. Nicht er selbst brachte das Fahrzeug nach Angaben der Ermittler zum Stehen – er konnte wegen der Opfer unter seinem Auto nicht weiterfahren.
Mehr als 40 weitere Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich, viele von ihnen haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen und verfolgen den Verhandlungsauftakt im Saal.
Vorwurf: Zweifacher Mord und 44-facher Mordversuch
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Sie geht von islamistischem Terrorismus als Motiv aus. Nach Ermittlerangaben hatte der Mann, der 2016 nach Deutschland gekommen war, «Allahu Akbar» gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein.
«Spätestens ab Herbst 2024 entwickelte er unter dem Einfluss
islamisch-konservativer und in Teilen islamistisch sowie antiwestlich ausgerichteter afghanischer Geistlicher, deren Predigten er in sozialen Medien konsumierte, übersteigerte religiöse Vorstellungen, die mit der politischen Bewertung einhergingen, die USA und andere westliche Staaten seien für das Leid der muslimischen Bevölkerung in Afghanistan und im Nahen Osten
verantwortlich», heißt es in der Anklage.
Anklage: Täter wollte «willkürlich ausgewählte Personen» töten
Darum habe er beschlossen, «willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland anzugreifen und zu töten», sagt David Rademacher als Vertreter des Generalbundesanwalts. «Seine Bereitschaft zur Begehung einer solchen Tat wurde durch diffuse Ängste sowie Wut und Enttäuschung über seine persönlichen Lebensumstände verstärkt, die er zu dieser Zeit empfand.»
Etwas dazu sagen, will der 25-Jährige nicht. «Der Angeklagte wird sich nicht zur Sache äußern», sagt sein Verteidiger Johann Bund und sein Mandant bestätigt das auf Nachfrage des Gerichts. Auch zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen wolle er keine Angaben machen.
Die Verhandlung beginnt wegen langer Schlangen an der Einlasskontrolle mit rund einer Dreiviertelstunde Verspätung, ist aber dann nach der Verlesung der Anklage schnell wieder vorbei. Am zweiten Verhandlungstag am Montag will das Gericht in die Beweisaufnahme eintreten und zunächst den Tathergang rekonstruieren.
Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine am OLG München angesetzt, das Urteil könnte am 25. Juni fallen. Auch am 13. Februar soll verhandelt werden. Dann jährt sich der Anschlag zum ersten Mal. Der Vorsitzende Richter, Michael Höhne, kündigte aber an, dass dann keine Betroffenen gehört werden sollen – damit sie die Gelegenheit haben, an geplanten Gedenkveranstaltungen teilzunehmen.






