Urteil: Erzbistum Köln haftet nicht für Missbrauchspriester
Veröffentlicht: Dienstag, 01.07.2025 10:12
Wenn ein katholischer Priester Kinder sexuell missbraucht, können die Opfer dann Schmerzensgeld vom jeweiligen Bistum verlangen? Dazu hat das Kölner Landgericht jetzt eine umstrittene Entscheidung gefällt.

Das Landgericht Köln hat die Klage einer Missbrauchs-Betroffenen auf hohes Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau war als Kind von einem Priester über Jahre schwer sexuell missbraucht worden. Nach der Entscheidung des Landgerichts kann das Erzbistum dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Der Priester sei zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden und habe damals mehr oder weniger als Privatperson gehandelt und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums.
Die Frau wollte von der katholischen Kirche 830.000 Euro Schmerzensgeld für ihr erlittenes Martyrium haben.
Betroffenen-Initative kritisiert Urteil scharf
Matthias Katsch von der Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch" zeigte sich nach der Verkündigung der Gerichtsentscheidung entsetzt. Dieses Urteil sei ein Schlag für alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt hätten, heißt es. Das Urteil zeuge von völliger Unkenntnis davon, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe - oder aber es zeuge von Voreingenommenheit für diese alte, ehrwürdige Institution hier in Köl». Er sei ziemlich sauer über diese Argumentation und auch über die Kaltschnäuzigkeit in der Begründung, so Katsch.