
© Radio Erft / Symbolbild
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Weihnachtsmärkte sind für KVB-Räder tabu
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Wer in den kommenden Wochen vor Weihnachten in Köln mit einem Leihrad der KVB rumfahren will, der muss sich auf Sperrzonen einstellen. Um Unfälle zu vermeiden, schränken die Kölner Verkehrsbetriebe auch in diesem Jahr zum Beginn der Vorweihnachtszeit die Nutzung ein. Heißt: in bestimmten Bereichen dürfen die Räder dann nicht abgestellt werden. Zum Beispiel rund um den Weihnachtmarkt am Dom, am Alter Markt, auf dem Heumarkt, aber auch am Neumarkt und am Rudolfplatz.
Die Regelung gilt laut KVB ab sofort auch schon zum Aufbau der Märkte. Alle Sperrzonen sind ins System eingegeben, heißt es. Wer sein Leihrad trotzdem dort abstellt, dem werden automatisch 20 Euro über die App abgebucht. Die Sperrzonen gelten bis zum 23. Dezember.
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