Soforthilfe für Starkregen-Betroffene in Bedburg
Veröffentlicht: Dienstag, 20.01.2026 12:27
Betroffene des Starkregens in Bedburg können noch bis zum 20. Februar Soforthilfe beantragen. Das Land NRW stellt dafür insgesamt 300.000 Euro bereit. Die Unterstützung richtet sich an Haushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die erhebliche Schäden erlitten haben.

Finanzielle Hilfe für Starkregen-Schäden in Bedburg
Knapp vier Monate ist es her, dass in Bedburg viele Haushalte bei dem Starkregen geradezu abgesoffen sind – bis zum 20. Februar können die Betroffenen noch Soforthilfe beantragen. Darauf macht die Stadt Bedburg aufmerksam.
Insgesamt stellt das Land NRW 300.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Ein-Personen-Haushalte können 2.000 Euro bekommen, für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 1.000 Euro. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Unterstützung erhalten.
Zu den Voraussetzung gehört unter anderem, dass der Schaden mindestens 5.000 Euro beträgt und nicht oder nicht vollständig durch eine Versicherung abgedeckt ist. Laut Bürgermeister Sascha Solbach soll die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen.
Der Starkregen Anfang September hatte vor allem die Ressourcen-Schutzsiedlung in Kaster getroffen.
Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der Stadt Bedburg zur Verfügung oder können im Rathaus Kaster abgeholt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, z. H. Vorzimmer Verwaltungsvorstand) oder per E-Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.


