
Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch
Im Rhein-Erft-Kreis dürfen ab Mittwoch (30.09.) keine sogenannten Nikotinbeutel mehr verkauft oder kostenlos abgegeben werden. Der Rhein-Erft-Kreis hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt für Geschäfte vor Ort genauso wie für den Online- und Versandhandel.
Nikotinbeutel enthalten zwar keinen Tabak, geben aber Nikotin ab. Als Lebensmittel sind sie nicht zugelassen. Nach Angaben des Kreises kann Nikotin abhängig machen und unter anderem Übelkeit, Schwindel und Erbrechen auslösen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Nichtraucher.
Wenn ein Kind einen solchen Beutel in den Mund genommen oder verschluckt hat, sollten Eltern den Giftnotruf Bonn anrufen. Die Telefonnummer lautet 0228 - 192 40, bei schweren Beschwerden sollten sie die 112 rufen.