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Sträucher für Verkehrssicherheit schneiden
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Wer ein Haus oder Grundstück in Pulheim besitzt, der wird gebeten, auf seine Bäume, Hecken und Sträucher dort zu achten. Sie dürfen nicht in öffentliche Geh- und Radwege oder auf Straßen und Plätze ragen. Eigentümer müssen sie regelmäßig zurückschneiden und zum Beispiel Verkehrsschilder freischneiden - darauf macht die Stadt Pulheim aufmerksam. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz darf noch bis zum 1. März geschnitten, gerodet und gekürzt werden.
Danach beginnt dann die Brutsaison der Vögel. Bis zum 1. September darf dann nur noch geschnitten werden, wenn eine Verkehrsgefährdung vorliegt. Außerdem muss vorher kontrolliert werden, dass keine Nester im Baum oder Busch sind. Weitere Infos gibts auf der Seite der Stadt Pulheim.
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