Kommunalwahlen: Fristen für die Briefwahl im Kreis

Die Kommunalwahlen im Rhein-Erft-Kreis rücken näher. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte wichtige Fristen beachten. 

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Am Sonntag, dem 14. September, finden im Rhein-Erft-Kreis die Kommunalwahlen statt. Dabei werden bei uns der Landrat und die Bürgermeister neu gewählt. Für Wählerinnen und Wähler, die an diesem Tag verhindert sind oder ihre Stimme vorab abgeben möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Deutsche Post rät, Wahlbriefe spätestens bis Mittwoch, den 10. September, in einen Briefkasten zu werfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Wer seine Wahlunterlagen später abschickt, sollte diese direkt in den Briefkasten des Rathauses seiner Stadt einwerfen. Die Stadt Hürth weist darauf hin, dass der Rathaus-Briefkasten an der Thetforder Straße liegt und entsprechend gekennzeichnet ist.

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