
Tagebau Hambach: BUND legt Beschwerde gegen Urteil ein
Der BUND in NRW geht gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Enteignung seines Grundstücks am Tagebau Hambach vor. Der Umweltverband hat Beschwerde eingelegt und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
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Streit um Enteignung am Tagebau Hambach geht weiter
Der BUND in Nordrhein-Westfalen wehrt sich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Enteignung seines Grundstücks am Tagebau Hambach. Das Gericht hatte die Klage der Naturschützer Ende Juli abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen.
Dagegen hat der BUND nun Beschwerde eingelegt. Der Umweltverband will erreichen, dass die Enteignung des Grundstücks aufgehoben wird. Nach Ansicht des BUND ist der ursprüngliche Grund für die Enteignung der Streuobstwiese in der Nähe des Tagebaus durch den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleförderung entfallen.
Über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision muss zunächst erneut das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Sollte der BUND dort keinen Erfolg haben, könnte der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht weitergehen.
Der Umweltverband hat bereits angekündigt, seinen Rechtsweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auszuschöpfen. Damit geht der juristische Streit um das Grundstück am Tagebau Hambach weiter.