
Ehemalige Mitarbeiter müssen Geldauflage zahlen
Vier ehemalige Mitarbeiter eines Schlachthofs in Hürth müssen wegen mutmaßlicher Tierquälerei Geld an Tierschutzorganisationen zahlen. Denn das Kölner Amtsgericht hat das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt.
Die ehemaligen Mitarbeiter haben jetzt ein halbes Jahr Zeit zu zahlen, tun sie das nicht, nimmt das Gericht das Verfahren wieder auf.
Die vier Männer sollen auf einem Schlachthof in Hürth Schafe, Ziegen und Rinder nur halb betäubt geschlachtet haben. Um Zeit und Aufwand zu sparen, sollen sie brutal mit den Tieren umgegangen sein und ihnen erhebliche Schmerzen zugefügt haben. Damit haben sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Alle vier müssen deshalb jeweils eine Summe im mittleren vierstelligen Bereich an Tierschutzorganisationen zahlen. Welche das sind, hat das Gericht bestimmt.
Öffentlich wurde der Skandal durch ein geheimes Video einer Tierschutzorganisation.