Revision nach tödlichem A555-Rennen bei Wesseling

Nach dem tödlichen Autorennen auf der A555 bei Wesseling haben die beiden verurteilten ehemaligen FC-Nachwuchsspieler Revision gegen das Urteil eingelegt. Die jungen Männer waren zuvor wegen des Unfalls mit zwei Todesopfern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

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Tödliches Rennen bei Wesseling: Urteil wird geprüft

Nach dem Urteil im Prozess um das tödliche Autorennen auf der A555 gehen die beiden Angeklagten in die nächste Instanz. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die beiden ehemaligen FC-Nachwuchsspieler Revision eingelegt haben und das Urteil damit rechtlich prüfen lassen. In der vergangenen Woche waren die heute 22-Jährigen zu Haftstrafen von fünf und viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht wendete in dem Prozess das Jugendstrafrecht an. Die verhängten Strafen fielen am Ende sogar höher aus, als es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte.

„Es sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern es seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen“, sagte der Vorsitzender Richter bei der Urteilsverkündung.

Das folgenschwere Ereignis auf der Autobahn bei Wesseling liegt mittlerweile über zwei Jahre zurück. Im Dezember 2023 waren die beiden jungen Männer über die A555 gerast, wobei es zu dem verhängnisvollen Zusammenstoß kam. Bei dem Unfall wurde der Wagen einer Mutter und ihrer erwachsenen Tochter gerammt. Das Auto der Frauen fing sofort Feuer und ging in Flammen auf. Beide Insassinnen verloren bei dem Unglück ihr Leben.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten hatte nach Gerichtsangaben auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe plädiert, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.

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