Lärm am Brüsseler Platz: Köln droht Zwangsgeld
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln wegen des nächtlichen Lärms am Brüsseler Platz bestätigt. Die Stadt muss nun bis Mitte Mai wirksame Maßnahmen gegen die gesundheitsgefährdende Lautstärke vorlegen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.05.2026 16:15
Gericht rügt Köln wegen Lärm am Brüsseler Platz
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gegen die Stadt Köln bestätigt, nach der ein Zwangsgeld fällig werden könnte. Hintergrund ist der anhaltende nächtliche Lärm auf dem Brüsseler Platz in der Kölner Innenstadt. Die Stadt hat laut Gericht ihre Verpflichtungen aus einem Urteil vom vergangenen Jahr bisher nicht ausreichend erfüllt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Stadt bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Diese Zahlung wird fällig, falls die Stadt bis zum 15. Mai keine wirksamen Maßnahmen gegen den Lärm ergreift. Das Gericht stuft die Lautstärke vor Ort als gesundheitsgefährdend ein.
Die Richter kritisieren insbesondere, dass die Stadt Köln bisher kein schlüssiges Gesamtkonzept gegen die Lärmbelastung vorgelegt hat. Aktuelle Messungen aus den Monaten März und April zeigten, dass die Lärmwerte weiterhin problematisch sind. Die bisherigen Bemühungen der Stadt reichten demnach nicht aus, um die Anwohner ausreichend zu schützen. Das Gericht fordert nun effektivere Schritte, um die Situation am Brüsseler Platz dauerhaft zu verbessern. Ohne eine deutliche Veränderung muss die Stadt mit der Zahlung des angedrohten Zwangsgeldes rechnen.