
Hilfe und Pflege nach Kastration
Im Rhein-Erft-Kreis ist der Katzenschutz weiter in vollem Gange – doch es werden dringend helfende Hände gesucht. Die Zahl der Kastrationen freilebender Katzen steigt zwar weiter an, aber es fehlt an Pflegestellen für die Zeit nach der Behandlung. Grundlage des Ganzen ist die Katzenschutzverordnung von 2020. Diese Verordnung schreibt zum Beispiel vor, dass Freigängerkatzen kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Viele dieser wilden Katzen stammen von ausgesetzten oder verwilderten Hauskatzen ab – und ohne Hilfe vermehren sie sich sehr schnell.
Nach der Kastration und tierärztlichen Versorgung müssen die Tiere für ein paar Tage untergebracht werden – bis sie entweder ausgewildert oder vermittelt werden können. Wer Platz hat, eine Katze aufzunehmen, der kann sich beim Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises unter der E-Mail: 39-3@rhein-erft-kreis.de melden.