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Köln: Prozess um herabgestürzte Betonplatte muss neu starten
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Köln: Prozess um herabgestürzte Betonplatte muss neu starten

Der Prozess um den tragischen Tod einer Autofahrerin auf der A3 bei Köln steht vor einem unerwarteten Neustart. Ein Einspruch der Verteidigung hat das Verfahren ins Stocken gebracht.

Veröffentlicht: Dienstag, 20.08.2024 04:03

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Einspruch gegen Entbindung von Schöffin am Landgericht

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Der vergangene Woche gestartete Prozess um den Tod einer Autofahrerin unter einer umgestürzten Lärmschutz-Betonplatte auf der A3 bei Köln muss neu beginnen. Grund dafür ist ein Einspruch der Verteidigung gegen die Entbindung einer Schöffin, wie das Landgericht Köln am Montag (19. August) mitteilte. Das Oberlandesgericht (OLG) hat daraufhin den Neubeginn des Prozesses angeordnet. Die für Dienstag (20. August) geplante Fortsetzung des Verfahrens entfällt somit, so das Landgericht. Mit den Verfahrensbeteiligten werden nun neue Termine für den Neustart der Verhandlung abgestimmt.

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Schöffin ist Schulrektorin - Auch OLG bemängelt Entpflichtung

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Für den Prozess, der insgesamt 26 Verhandlungstage umfasst, war unter anderem eine Grundschuldirektorin als Schöffin bestimmt worden. Diese hatte angegeben, an mehreren Terminen dienstlich verhindert zu sein, unter anderem am Einschulungstermin an ihrer Schule. Daraufhin wurde sie vom Landgericht von der Schöffentätigkeit entbunden, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Das OLG bemängelte jedoch, dass eine notwendige Begründung und Dokumentation für die Entpflichtung der Schöffin fehlte.

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Zwei Verhandlungstage hatten bislang stattgefunden

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Mit dem Neustart müssen die ersten beiden Verhandlungstermine aus der vergangenen Woche wiederholt werden. Dafür werden neue Schöffen bestimmt, die bisherigen Schöffen kommen nicht erneut zum Einsatz, sagte der Sprecher. Die übrigen Verhandlungstermine sind bis zum Ende des Jahres bereits vereinbart. Schöffen werden immer nach dem Datum des Prozessbeginns bestimmt und bei einem Neustart wieder neu.

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