
BUND schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus
Der BUND ist am Freitag (24. Juli) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit seiner Klage gegen die Enteignung eines Grundstücks im Tagebau Hambach gescheitert. Der Umweltverband ist seit 30 Jahren Eigentümer der Wiese. Sie war 2018 von der Bezirksregierung in Arnsberg enteignet und an RWE übertragen worden. Nachdem sich die Tagebau-Planungen geändert haben und unter dem Grundstück keine Kohle mehr abgebaut werden soll, wollte der BUND die Enteignung rückgängig machen. Das Gericht entschied jetzt aber, dass der Enteignungszweck weiterhin bestehe. Denn die Erdmassen unter der Wiese würden für die Böschungen des geplanten Hambacher Sees gebraucht.
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Dagegen ist aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Der BUND hat nach dem Urteil bereits angekündigt, über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.