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Hürth: Graffiti-Künstler muss wegen Fassade vor Gericht
© Radio Erft (Archivbild)
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Hürth: Graffiti-Künstler muss wegen Fassade vor Gericht

Ein Graffiti-Künstler aus Hürth-Efferen muss sich im Januar wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Brühler Amtsgericht verantworten. Die Ermittlungen ergaben, dass die umstrittenen Parolen auf seiner Hauswand geeignet sind, zu Hass gegen Minderheiten aufzustacheln.

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Prozess-Termin: Hausfassade in Efferen beschäftigt Gericht

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In Hürth-Efferen sorgt eine auffällig bemalte Hausfassade bereits seit Mai für erheblichen Unmut unter den Anwohnern. Auf der Wand prangen Begriffe wie „Remigration“ und Sätze wie „Rasse ist meine Religion“, was zu einer Online-Petition der Nachbarschaft führte. Die Kölner Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts auf Volksverhetzung gegen den Künstler auf. Ziel der Ermittler war es zu prüfen, ob die öffentlich sichtbaren Botschaften den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Die bunt gestaltete Wand liegt zudem an einem Schulweg, was die Proteste in der Vergangenheit zusätzlich verstärkt hatte. Auch Schülerinnen und Schüler hatten vor Ort bereits gegen die Inhalte demonstriert.

Nach Abschluss der Ermittlungen kommt der Fall nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Parolen dazu geeignet sind, zu Hass gegen in Deutschland lebende ethnische Minderheiten aufzustacheln. Zudem würden nicht-weiße Menschen durch die gewählten Formulierungen nach Einschätzung der Behörde in ihrer Menschenwürde herabgesetzt. Der Graffiti-Künstler muss sich deshalb am 14. Januar 2027 vor dem Amtsgericht in Brühl verantworten. Dort wird entschieden, welche rechtlichen Konsequenzen die Gestaltung der Fassade für den Besitzer haben wird.

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