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Landgericht Köln sieht minderschweren Fall
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Das Kölner Landgericht hat einen 68-jährigen Mann aus Frechen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach Einschätzung der Richter erschoss der Mann im April in seiner Wohnung seine Partnerin. Die psychisch kranke Frau hatte zuvor geäußert, sterben zu wollen, und ihn um Hilfe gebeten.
Nach den Feststellungen des Gerichts schoss der 68-Jährige der Frau mit einer Pistole in den Mund, nachdem sie dem mit einem Nicken zugestimmt hatte.
Das Gericht wertete die Tat als minderschweren Fall. Ausschlaggebend war nach Angaben der Richter, dass die Frau den Todeswunsch geäußert hatte und der Angeklagte aus Mitleid gehandelt habe.
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