Die Situation am Brüsseler Platz in Köln
Köln steht unter Druck: Bis zum 15. Mai muss die Stadt Maßnahmen ergreifen, um die nächtliche Ruhe rund um den Brüsseler Platz sicherzustellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln, das der Stadt andernfalls ein Zwangsgeld angedroht hat. Die Stadt ist angehalten, die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr durchzusetzen, da die bisherigen Anstrengungen als unzureichend erachtet wurden.
Am Donnerstag wird ein neuer Beschluss im Stadtrat diskutiert, der festlegen könnte, ob ab 21 Uhr der Konsum und das Mitführen von Alkohol am Platz verboten werden. Diese Regelung steht zur Debatte im Stadtrat und könnte als dauerhafte Maßnahme eingeführt werden. Darüber hinaus sind zusätzliche Lärmmessungen am Brüsseler Platz geplant, um die Situation noch genauer zu überwachen.