
Bedburg: Geld aus Windpark für Vereine
In Bedburg sollen Vereine künftig von den Erträgen des Windparks Bedburg 3 profitieren. Nach einem Ratsbeschluss stehen dafür pro Jahr rund 67.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung ist für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine mit Sitz in Bedburg gedacht.
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Bedburg beschließt Windpark-Förderung für Vereine
In Bedburg hat der Stadtrat ein Beteiligungsmodell für Vereine rund um den neuen Windpark Bedburg 3 beschlossen. Zusammen mit den Projektpartnern wurde eine Vereinbarung verabschiedet, nach der Bedburger Vereine künftig direkt an den Erträgen beteiligt werden.
Für die Vereine stehen nach Angaben der Stadt Bedburg jährlich rund 67.000 Euro bereit. Das Geld soll über 20 Jahre sowie zusätzlich im Jahr der Inbetriebnahme fließen. Auch eine zehnte Windenergieanlage der NHR Windenergie GmbH & Co. KG beteiligt sich an der Fördersumme.
Der Windpark Bedburg 3 entsteht auf rekultivierten Flächen des Tagebaus Garzweiler. Neun Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 60 Megawatt sollen noch im Laufe des Jahres vollständig in Betrieb gehen. Gemeinsam mit den bestehenden Windparks Königshovener Höhe und Bedburg A44n kommen die Stadt Bedburg und RWE künftig auf rund 156 Megawatt Windleistung im Stadtgebiet.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine mit Sitz in Bedburg. Die Stadt organisiert das Bewerbungsverfahren und entscheidet über die Auswahl. Ausgezahlt werden die Zuwendungen direkt durch die Vorhabenträger.
Vereine können sich einmal pro Jahr für konkrete Projekte, Anschaffungen oder andere Vorhaben bewerben. Möglich sind Förderungen zwischen 2.000 und 33.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für Familien, Senioren, Kultur und Soziales auf Grundlage einer Empfehlung der Verwaltung.
Im ersten Jahr endet die Bewerbungsfrist ausnahmsweise am 8. November 2026. In den Folgejahren läuft sie jeweils vom 1. Mai bis zum 31. August. Bewerbungen sind über ein digitales Formular auf der Homepage der Stadt Bedburg oder per E-Mail an Windzuwendung@bedburg.de möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.