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Zu wenig Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger?
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Zu wenig Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger?

Bekommen Hartz-IV-Empfänger im Rhein-Erft-Kreis zu wenig Geld für die Miete? - Im Fall eines Pulheimers ist die Antwort für das Sozialgericht in Köln ein klares Ja.

Veröffentlicht: Mittwoch, 20.02.2019 16:52

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Der Grund: nach Ansicht der Richter ist das Gutachten, mit dem dem das Jobcenter die angemessenen Kosten berechnet hat, in diesem Fall rechtsunwirksam. Denn das Konzept genügt nicht den Mindestanforderungen des Bundessozialgerichts.

Das Jobcenter muss deshalb bei dem Pulheimer die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernehmen. Für die Linke im Kreis hat das Urteil weitreichende Folgen. Denn wenn das Gutachten unwirksam ist, sind auch alle Bescheide des Jobcenters, die sich auf das Gutachten beziehen, rechtlich angreifbar. Allerdings ist das Jobcenter in Berufung gegen das Urteil gegangen. Am Donnerstagnachmittag beschäftigt sich der Sozialausschuss des Kreises mit dem Thema. Er hatte damals mit Hilfe des Gutachtens die angemessenen Kosten für die Unterbringung festgelegt.

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