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Wesseling: Neues Gutachten zur Rheinspange 553
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Wesseling: Neues Gutachten zur Rheinspange 553

Bei einem weiteren Dialogforum zur Rheinspange 553 sind am Donnerstagabend neue Erkenntnisse präsentiert worden. Für alle möglichen Brücken- oder Querungsvarianten wurde ein wichtiges Gutachten vorgestellt.

Veröffentlicht: Freitag, 30.04.2021 10:52

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Das Gutachten bezieht sich auf die Seveso-Richtlinie: Eine Richtlinie für Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, so die Definition. Dabei wurde das Gefahrenpotenzial für eine Straße eingeschätzt. Vereinfacht gesagt ging es um die Frage: Kann eine neue Autobahn unter der gegebenen Richtlinie zum Beispiel in der Nähe einer Raffinerie in Godorf gebaut werden? Die Antwort des Gutachters lautete: Nein! Das Gefahrenpotenzial der nördlichen Varianten ist hoch, so steht es im Gutachten. Ausbreitung toxischer Stoffe, Brand, Explosion und schwarze dichte Rauchwolken wurden durch die ansässigen Unternehmen als möglich eingestuft. Somit sei ein Bau der Rheinspange im nördlichen Bereich wesentlich unwahrscheinlicher geworden, so ein Sprecher der Autobahn-GmbH. Konkret geht es dabei um die Variante 4B. Diese entsprecht laut Gutachten nicht der Seveso-Richtlinie. Die neue Autobahn würde im Linksrheinischen also mehr in Richtung Süden in den Bereich Wesseling, Bornheim und Hersel wandern. Das bedeute aber nicht, dass die Varianten im Norden vom Tisch seien, so der Autobahn GmbH-Sprecher weiter. Außerdem steht im Gutachten, dass Tunnelvarianten - mit Blick auf die Seveso-Richtlinien – konfliktärmer als Brückenvarianten seien.


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