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Wahl-O-Mat wird überarbeitet, aber erst nach Sonntag
Das beliebte Portal Wahl-O-Mat ist wieder online – rechtzeitig zum Endspurt der Europawahl. Nachdem ein Gericht in Köln den Wahl-O-Mat Anfang der Woche verboten hatte, gibt es jetzt eine außergerichtliche Einigung zwischen Kläger und Betreiber.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.05.2019 16:47
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Die Partei Volt Deutschland hat zugestimmt, dass die Bundeszentrale für politische Bildung das Portal im Moment noch in seiner jetzigen Form anbieten darf – aber zur nächsten anstehenden Wahl muss die Software überarbeitet werden. Das Gericht in Köln hatte entschieden, dass das Portal tatsächlich kleinere Parteien benachteiligt.
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