
© gettyimages / bortnikau
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Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Gepäckstück und dann ist dafür kein Ticket notwendig. Bei E-Tretrollern, die sich nicht zusammenklappen lassen, sieht das anders aus. Solche Roller werden wie Fahrräder bewertet und brauchen einen entsprechenden Fahrschein.
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