
Versammlungen mit Auflagen wieder erlaubt
Unter bestimmten Auflagen dürfen in Köln wieder Versammlungen und Demonstrationen stattfinden. Darauf haben sich Polizei und Stadt geeinigt. „Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht und wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt“, heißt es vom Kölner Polizeipräsidenten.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.04.2020 11:46
Unter folgenden Aspekten können Versammlungen also wieder stattfinden: die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Es gibt nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions und keine Aufzüge, weil sonst keine Mindestabstände eingehalten werden können. Und es muss eine Teilnehmerliste abgegeben werden, damit mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Außerdem dürfen Flyer und Infomaterial nicht verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden. Dadurch soll eine direkter Kontakt vermieden werden.