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Urteil: Stadt Köln muss streckenbezogene Dieselfahrverbote prüfen
© Radio Erft/Symbolbild
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Urteil: Stadt Köln muss streckenbezogene Dieselfahrverbote prüfen

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am frühen Donnerstagnachmittag sein Urteil gesprochen. Köln muss Fahrverbote für alte Diesel prüfen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.09.2019 12:34

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Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter sehen für den Clevischen Ring, die Justinianstraße, den Neumarkt und die Luxemburger Straße keine andere Möglichkeit als streckenbezogene Fahrverbote zu verhängen. Das Gericht hat mit den streckenbezogenen Fahrverboten der Klage der Deutschen Umwelthilfe im wesentlichen Recht gegeben. Auch wenn die Verbotszonen deutlich kleiner sind als in ersten Instanz angeordnet. Bis Dieselfahrverbote tatsächlich kommen, dürfte aber noch einige Zeit vergehen, denn die Neufassung des Luftreinhalteplans wird einige Monate dauern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Richter haben eine Revision zugelassen. 

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