
© Radio Erft/Symbolbild
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Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Richter sehen für den Clevischen Ring, die Justinianstraße, den Neumarkt und die Luxemburger Straße keine andere Möglichkeit als streckenbezogene Fahrverbote zu verhängen. Das Gericht hat mit den streckenbezogenen Fahrverboten der Klage der Deutschen Umwelthilfe im wesentlichen Recht gegeben. Auch wenn die Verbotszonen deutlich kleiner sind als in ersten Instanz angeordnet. Bis Dieselfahrverbote tatsächlich kommen, dürfte aber noch einige Zeit vergehen, denn die Neufassung des Luftreinhalteplans wird einige Monate dauern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Richter haben eine Revision zugelassen.
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