
Seit 2018 gibt es eine Klage einer Privatperson gegen Überwachung etwa auf den Ringen. Jetzt gibt es zusätzlich noch ein Eilverfahren, über das jetzt entschieden werden muss, so ein Gerichtssprecher. Die Polizei will mit der Videoüberwachung Brennpunkte wie die Ringe oder Dom und Hauptbahnhof sicherer machen. Das neue Polizeigesetz erlaubt Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten. Aber, so der Kläger, da die Daten der Kameras zwei Wochen lang gespeichert würden, könne nicht von Prävention sondern allenfalls von Strafverfolgung gesprochen werden und das sähe das Gesetz nicht vor. Außerdem sieht der Kläger sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, weil er in diesem Bereich häufig unterwegs sei und regelmäßig gefilmt werde. Die Polizei wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.