
Null-Vergleich im Streit um die Leverkusener Rheinbrücke geplant?
Das Landgericht Köln drängt im massiven Rechtsstreit um die Leverkusener Rheinbrücke auf eine außergerichtliche Einigung. Der Vorsitzende Richter schlug den Parteien einen sogenannten Null-Vergleich vor, bei dem beide Seiten komplett auf ihre finanziellen Forderungen verzichten würden. Streitparteien sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, und das österreichische Bauunternehmen Porr. Ohne eine solche Einigung könnte sich das gerichtliche Verfahren nach Einschätzung des Gerichts noch über viele Jahre hinziehen. Da der Streitwert bei über 500 Millionen Euro liegt, geht es für beide Seiten um enorme Summen.
Der Konflikt begann bereits im Jahr 2020, als der Bund den Vertrag mit dem Bauunternehmen Porr kündigte. Grund dafür waren laut Autobahn GmbH mangelhafte Bauteile, die nicht den Qualitätsstandards entsprochen haben sollen. Während der Bund deshalb hohen Schadenersatz verlangt, bestreitet das Unternehmen die Vorwürfe und fordert seinerseits eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Das Unternehmen Porr hat sich nach dem Vorschlag des Richters bereits offen für eine Einigung gezeigt. Die Autobahn GmbH will die Option eines Vergleichs nun zunächst intern beraten, bevor eine Entscheidung fällt.