
Rhein-Erft/Münster: Blitzerfoto wird Fall fürs Gericht
Muss eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen oder nicht? Diese Frage beschäftigt am Mittwochvormittag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Frau wehrt sich gegen eine entsprechende Verfügung des Rhein-Erft-Kreises.
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Ausgelöst wurde der juristische Streit durch ein Blitzerfoto. In der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2021 war das Auto der Frau deutlich zu schnell unterwegs und geblitzt worden. Auf dem Beweisfoto war ein junger Mann gut zu erkennen. Die Halterin des Fahrzeugs wollte aber nicht verraten, um wen es sich gehandelt hat und hatte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Vermutung lag nahe, dass es sich um ihren Sohn gehandelt haben könnte. Aber der Rhein-Erft-Kreis konnte nicht ermitteln, ob er tatsächlich gefahren ist. Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, hat der Rhein-Erft-Kreis angeordnet, dass die Frau ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen muss. Das hält die Frau für nicht verhältnismäßig.