
Rhein-Erft/Köln: Temposünder könnten Führerschein behalten
Temposünder könnten Glück haben und um ein Fahrverbot herumkommen. Nach einem Erlass des NRW-Innenministerium müssen alle laufenden Bußgeldverfahren, die noch nicht rechtskräftig sind, nach dem alten Bußgeld-Katalog behandelt werden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.07.2020 17:17
Wer also im Mai oder Juni in Ortschaften zwischen 21 und 30 km/h und außerhalb zwischen 26 und 40 km/h zu schnell war und geblitzt wurde, kann seinen Führerschein behalten. Vorausgesetzt, sein Bußgeld-Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.In diesen Fällen schickt beispielsweise die Stadt Köln neue Bußgeldbescheide ohne Fahrverbot. Die Punkte und die Geldstrafen bleiben aber. Zurzeit ist noch unklar, wie es mit den Bußgeldbescheiden und den Fahrverboten weitergeht, die schon rechtskräftig sind. Hier soll es frühestens Ende der Woche eine Entscheidung geben.