Rhein-Erft/Köln: Regelungen an Silvester

Während es heute Abend in Köln an vielen Orten Feuerwerks- und Verweilverbote gibt, existieren in den meisten Städten in Rhein-Erft-Kreis keine Sonderregelungen zu Silvester. Nur in Erftstadt gibt es ein konkretes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

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Das gilt auf dem Marienplatz und dem Bürgerplatz in Liblar sowie dem Marktplatz in Lechenich. In Köln gibt es solche Verbotszonen unter anderem in der kompletten Altstadt, auf den Brücken und an vielen anderen großen Plätzen in der Stadt. So darf zum Beispiel auch rund um den Friesenplatz, den Brüsseler Platz oder den Chlodwigplatz kein Feuerwerk gezündet werden. Um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren, sind heute Abend neben den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auch mehrere hundert Polizisten im Einsatz.

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