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Rhein-Erft/Köln: Finger weg von privaten Fahndungen
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Rhein-Erft/Köln: Finger weg von privaten Fahndungen

Die Sozialen Netzwerke rücken vermehrt in den Fokus der Polizei. Die Behörden im Rhein-Erft-Kreis und Köln berichten von Fällen, in denen private Fahndungen bei Facebook und Whatsapp bewusst gepostet wurden, um jemanden zu verleumden.


Veröffentlicht: Donnerstag, 28.01.2021 06:35

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So wurden die anderen Nutzer gebeten, bei der Suche nach angeblichen Mördern, Kindesentführern und Kinderschändern zu helfen. Dazu wurden Namen genannt oder Fotos abgebildet.Tatsächlich waren die Betroffenen aber unschuldig. Die Polizei warnt eindringlich: Private Personenfahndungen sind verboten. Es drohen massive Geldstrafen oder sogar Gefängnis – auch denen, die den Post teilen. Denn es werde ja nicht nur der Ruf eines eventuell Unschuldigen zerstört und Selbstjustiz befeuert. Außerdem könne es teuer werden, wenn Beiträge in sozialen Netzwerken gelöscht werden müssten oder die Opfer Entschädigungen verlangten. Aber es sind nicht nur solche Verleumdungen, die strafbar sind. Auch diejenigen, die wirklich helfen wollen, sollten davon die Finger lassen, betont die Polizei. In Köln zum Beispiel hatte ein Unternehmer Fotos von Einbrechern aus seiner Überwachungskamera im Internet gezeigt und die Täter auf eigene Faust nach Hinweisen aufgespürt. Das schadete am Ende aber den Ermittlungen der Polizei zu möglichen Hintermännern, Mittätern oder Hehlern. Auch gutgemeinte Fotos von gefundenen EC-Karten zu veröffentlichen, verstößt gegen den Datenschutz. Fakt ist aber auch: viele private Fahndungen laufen in geschlossenen Gruppen ab, so dass die Polizei nichts davon mitbekommt.

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