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Rhein-Erft/Köln: Einstweilige Verfügung gegen RheinEnergie
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Rhein-Erft/Köln: Einstweilige Verfügung gegen RheinEnergie

Die Verbraucherzentrale NRW geht juristisch gegen die RheinEnergie und zwei weitere Energieversorger vor. Die Verbraucherschützer haben einstweilige Verfügungen gegen die drei Unternehmen beantragt.

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Die Verbraucherzentrale will damit gegen die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskunden vorgehen. Denn nachdem vielen Strom- und Gaskunden von ihren bisherigen Anbieter gekündigt wurde, mussten sie zwangsweise zum Grundversorger wechseln, allerdings zu deutlich höheren Preisen als die Bestandskunden. Die RheinEnergie hatte diese Tarife in der vergangenen Woche verteidigt und die höheren Preise für Neukunden als rechtmäßig und kundenfreundlich bezeichnet. Denn man habe die zusätzlichen Kosten für die nicht geplante zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet, wo sie entstanden seien.

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