Anzeige
Rhein-Erft: Wer muss an Gründonnerstag arbeiten?
© pixabay / Symbolbild
Teilen:

Rhein-Erft: Wer muss an Gründonnerstag arbeiten?

Nach dem Bund-Länder Beschluss zum Lockdown am Osterwochenende ist die Verunsicherung bei den Arbeitnehmern im Rhein-Erft-Kreis groß. Viele Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wer am Gründonnerstag normal arbeiten gehen muss und wer nicht.

Veröffentlicht: Dienstag, 23.03.2021 22:05

Anzeige

Arbeitsrechtlich ist das allerdings in dem Beschluss klar definiert. Demnach ist in dem Lockdown-Beschluss klar geregelt, dass der Gründonnerstag für Arbeitnehmer frei ist – auch im Home Office. Ausnahmen gelten allerdings beispielsweise für Industrielle Betriebe. So wird zum Beispiel im Eisenwerk in Brühl und bei Ford in Köln auch an Gründonnerstag normal gearbeitet.

Anzeige
Anzeige
Anzeige