
© pixabay / Symbolbild
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Rhein-Erft: Wer muss an Gründonnerstag arbeiten?
Nach dem Bund-Länder Beschluss zum Lockdown am Osterwochenende ist die Verunsicherung bei den Arbeitnehmern im Rhein-Erft-Kreis groß. Viele Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wer am Gründonnerstag normal arbeiten gehen muss und wer nicht.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.03.2021 22:05
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Arbeitsrechtlich ist das allerdings in dem Beschluss klar definiert. Demnach ist in dem Lockdown-Beschluss klar geregelt, dass der Gründonnerstag für Arbeitnehmer frei ist – auch im Home Office. Ausnahmen gelten allerdings beispielsweise für Industrielle Betriebe. So wird zum Beispiel im Eisenwerk in Brühl und bei Ford in Köln auch an Gründonnerstag normal gearbeitet.
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