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Rhein-Erft: Viele Coronagutscheine müssen ausgezahlt werden
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Rhein-Erft: Viele Coronagutscheine müssen ausgezahlt werden

Egal ob Pauschalreise, Theateraufführung oder Rockkonzert. Wer zu Beginn der Coronapandemie im März 2020 für ausgefallene Events oder Pauschalreisen einen Gutschein bekommen hat, der kann sich das Geld bald auszahlen lassen.

Veröffentlicht: Sonntag, 12.12.2021 07:35

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Laut der Verbraucherzentrale in Bergheim können diese Gutscheine nicht ablaufen, selbst wenn Verbraucher die Gutscheine noch nicht eingelöst haben. Voraussetzung ist, dass Verbraucher die Pauschalreise oder das Freizeitevent vor dem 8. März 2020 gebucht haben. Wer diese Gutscheine dann bis zum 31. Dezember dieses Jahres nicht eingelöst hat, kann das Geld zurückverlangen. Wichtig: Bei Reisen gilt das erstmal nur für Pauschalreisen, also es müssen mindesten zwei verschiedene Reiseleistungen enthalten sein, zum Beispiel der Flug und die Hotelübernachtung in einem Paket. Was mit Gutscheinen für Events passiert, die nach dem 8. März 2020 ausgestellt wurden, ist noch unklar. Laut der Verbraucherzentrale muss die neue Bundesregierung dafür noch Regeln finden.

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