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Rhein-Erft: Verbraucherzentrale NRW warnt vor Laubgefahr
© Radio Erft / Symbolbild
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Rhein-Erft: Verbraucherzentrale NRW warnt vor Laubgefahr

Nasses Laub auf Gehwegen kann schnell gefährlich werden. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Hauseigentümer in vielen Fällen zur Reinigung verpflichtet sind und bei Unfällen Schadenersatz drohen kann.

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Laub auf Gehwegen: Wer haften muss

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Mit dem Herbst verlieren die Bäume nach und nach ihre Blätter. Vor allem nasses Laub auf Bürgersteigen kann schnell rutschig werden und zur Gefahr für Fußgänger werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Hauseigentümer die Gehwege rund um ihr Haus von Laub befreien, wenn die Stadt diese Pflicht auf sie übertragen hat. Wird das nicht erledigt und es kommt zu einem Sturz, können Schadenersatzforderungen entstehen. In solchen Fällen ist meist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Für die Entsorgung des Laubs empfiehlt sich die Biotonne oder der eigene Kompost. Das Verbrennen von Laub ist verboten. Auch beim Einsatz von Laubbläsern gelten Regeln. Sie dürfen nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz grundsätzlich nicht erlaubt.

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