
Laub auf Gehwegen: Wer haften muss
Mit dem Herbst verlieren die Bäume nach und nach ihre Blätter. Vor allem nasses Laub auf Bürgersteigen kann schnell rutschig werden und zur Gefahr für Fußgänger werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Hauseigentümer die Gehwege rund um ihr Haus von Laub befreien, wenn die Stadt diese Pflicht auf sie übertragen hat. Wird das nicht erledigt und es kommt zu einem Sturz, können Schadenersatzforderungen entstehen. In solchen Fällen ist meist die Haftpflichtversicherung zuständig.
Für die Entsorgung des Laubs empfiehlt sich die Biotonne oder der eigene Kompost. Das Verbrennen von Laub ist verboten. Auch beim Einsatz von Laubbläsern gelten Regeln. Sie dürfen nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz grundsätzlich nicht erlaubt.