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Rhein-Erft: Steuererlass für Hochwasser-Opfer verlängert
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Rhein-Erft: Steuererlass für Hochwasser-Opfer verlängert

Die NRW-Finanzverwaltung verlängert rund 50 steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene des Jahrhundert-Hochwassers. Mindestens bis zum 31. März solle eine schnelle, unbürokratische Unterstützung fortgesetzt werden, heißt es. Ursprünglich sollte der Katastrophenerlass im vergangenen Jahr auslaufen. Jetzt gilt: Wer bis Ende März einen entsprechenden Antrag stellt, muss bis Juni dieses Jahres keine Vollstreckungsmaßnahmen für bis dahin fällige Steuern befürchten.

Veröffentlicht: Montag, 03.01.2022 10:27

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Zum Beispiel wird laut Finanzministerium auf Stundungszinsen und Säumniszuschläge verzichtet. Und viele Steuern, die eigentlich bis Ende März fällig würden, werden längstens bis Ende Juni ohne Ratenzahlungen gestundet. Das betrifft Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuern. Darüber hinaus gibt es für Unternehmen und Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau. Arbeitgeber können Mitarbeitern und ihren Familien vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei gewähren, wenn deren Wohnungen oder Häuser durch das Unwetter unbewohnbar geworden sind. Für Spenden an die Kommunen werden die Nachweispflichten erleichtert. Vereinfachte Antragsformulare sind auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar.

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