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Nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises gilt die Regelung auch für Geflügelhalter, die sich nur zum Hobby einige Hühner halten. Entscheidend ist, dass die Tiere nicht mit infizierten Wildtieren in Berührung kommen können. Zum Hintergrund: die Geflügelpest wird auch Vogelgrippe genannt. Die Tierseuche wird über Viren verbreitet. Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meistens sehr schnell tödlich.
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