Rhein-Erft: Spielregeln für den Osterspaziergang im Wald

Der Osterspaziergang gehört zu den Klassikern – und jetzt in Corona-Zeiten sind Spaziergänge noch beliebter, vor allem weil es keine anderen Veranstaltungen gibt. Das Regionalforstamt appelliert an die Besucher, sich dabei an die Regeln zu halten.

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Wie beliebt Spaziergänge in der Pandemie geworden sind zeigt sich auch in den Wäldern an Rhein und Erft: nach Zählungen des Forstamtes sind seit Ausbruch der Pandemie in vielen Bereichen doppelt so viele Besucher unterwegs.Nach Erfahrungen der Experten kennen aber nicht alle neuen Gäste die Spielregeln oder halten sich daran. Zu den Regeln gehört unter anderem, dass bis Ende Oktober ein Rauchverbot in den Wäldern gilt. Außerdem müssen in Naturschutzgebieten Hunde angeleint werden. In den anderen Waldgebieten können gut erzogene Hunde zwar ohne Leine herumlaufen, müssen aber auf den Wegen bleiben, um junges Wild und Waldtiere nicht aufzuscheuchen. Auch für Radfahrer gelten Einschränkungen: sie dürfen nur auf festen Wegen fahren. Für das Forstamt ist wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, damit der Besuch im Wald für alle erholsam ist. Damit sich die Besucher nicht knubbeln, raten die Experten außerdem, sich Wege abseits der überfüllten Bereiche zu suchen. Falls die Wanderparkplätze schon überfüllt sind, sollten die Besucher auf keinen Fall die Waldwege zuparken. Denn die seien in der Regel Rettungswege für Feuerwehr und Rettungswagen in Notfällen. Auch bei aufgeschichteten Baumstämme sollten Waldbesucher vorsichtig sein. Die losen gestapelten Stämme sind nach Angaben der Experten keine Kletterberge oder Picknickbänke. Denn sie könnten jederzeit ins Rutschen kommen und gefährlich werden.

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