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Rhein-Erft: Musterbrief der Verbraucherzentrale
© Radio Erft / Christes
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Rhein-Erft: Musterbrief der Verbraucherzentrale

Wer zu Beginn der Pandemie für ausgefallenen Events einen Gutschein bekommen hat, der kann sich das Geld ab dem 1. Januar auszahlen lassen und bekommen dabei jetzt Hilfe von der Verbraucherzentrale.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.12.2021 14:33

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Die Experten haben einen Musterbrief entworfen und ins Netz gestellt. Entscheidend bei der Rückerstattung ist der Zeitpunkt des Ticktkaufs, heißt es von der Bergheimer Verbraucherzentrale. Geld gibt es nur für Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden und deren Gutschein bisher noch nicht eingelöst wurde. Das können Eintrittskarten für Konzerte, für Theater-Vorstellungen, Festivals oder Freizeitparks sein. Aber auch zum Beispiel Dauerkarten fürs Stadion. Hier geht es zum Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW. Mit ihm können Verbraucher ihre Ansprüche gegenüber den Veranstaltern ab dem 1. Januar 2022 geltende machen.

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