
Rhein-Erft: Mindest-Kurzarbeitergeld für Gastro-Branche?
Die Beschäftigten in der Gastro-Branche sind von der Corona-Pandemie besonders gebeutelt. Im Rhein-Erft-Kreis ist der Großteil nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG schon seit Monaten in Kurzarbeit. Die Gewerkschaft fordert weitere Hilfe.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.02.2021 14:24
Kellner, Köche und Hotelfachleute gehören auch zu normalen Zeiten nicht zu den Spitzenverdienern. Aber jetzt ohne Trinkgelder und nur mit dem Kurzarbeiter-Geld reicht das Einkommen laut Gewerkschaft kaum noch für Miete und Lebensunterhalt. Die Gewerkschaften NGG und verdi fordern deshalb in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat. Auch die Mini-Jobber in der Gastro-Branche bekommen die Pandemie und den Lockdown seit November deutlich zu spüren. Im Vergleich zum Vorjahr hat es hier laut Minijob-Zentrale rund 50 Prozent weniger Jobs gegeben. Vor allem die ausgefallenen Weihnachtsmärkte hätten sich hier bemerkbar gemacht. Ganz anders sieht es bei den Mini-Jobbern im Haushalt aus: Helfer fürs Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen oder Babysitten seien trotz Corona weiter gefragt, heißt es von der Minijob-Zentrale.